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Die alleinige Heranziehung der Schwacke-Liste zur Bemessung der Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist zulässig. Die Berufung gegen die alleinige Verwendung der Schwacke-Liste, unter Verweis auf die Mittelwertmethode (Schwacke und Fraunhofer-Mietpreisspiegel), hat keinen Erfolg, insbesondere da der Fraunhofer-Mietpreisspiegel ab 2020 als Schätzgrundlage nicht mehr geeignet sein kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |