|
Für die Messung der vorwerfbaren Rotlichtzeit bei einem Rotlichtverstoß mit dem Messgerät Traffipax Traffiphot III ist die PTB-Anforderung 18.14 maßgeblich, nicht die PTB-Anforderung 12.02. Das Gerät generiert den vorwerfbaren Wert mit zwei Kommastellen und ist technisch nicht für die PTB-Anforderungen 12.02 ausgelegt, weshalb die Rückrechnung mittels des Auswerteverfahrens stattfindet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |