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Ein Angeklagter, der auf der Flucht vor einer polizeilichen Verkehrskontrolle mit überhöhter Geschwindigkeit und driftend fährt, dabei einen Hund schwer verletzt und einen Zeugen streift, macht sich der Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig. Bei Heranwachsenden mit Entwicklungsrückständen kann Jugendstrafrecht angewandt werden, was den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von sechs Monaten für die Neuerteilung nicht ausschließt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |