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Das Landgericht Essen hat eine Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall abgewiesen. Die Beklagten bestritten die Unfallbedingtheit und den Umfang der geltend gemachten Schäden, insbesondere im Hinblick auf vorhandene Vorschäden und fehlende Schadenkompatibilität zum behaupteten Kollisionswinkel. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |