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Das Landgericht Duisburg hat den Rechtsstreit ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Fragen betreffen die Befugnis nationaler Zivilgerichte, Schadensersatzansprüche wegen Nichtübereinstimmung eines Kraftfahrzeugs mit der EG-Typgenehmigung oder Gesetzwidrigkeit der Genehmigung selbst zuzusprechen, sowie Fragen zur Beweislast und zu Abschalteinrichtungen im Kontext von Abgasemissionen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |