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Die Angeklagte Q. wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort und mit vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der Angeklagte T. wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord und zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |