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Ob der Mietwagen als Mietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen ist, ist für die Frage des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger nicht von Belang, da streng zwischen dem Mietverhältnis und dem Schadenersatzanspruch zu trennen ist. Eine Kürzung der Rechnung, nur weil es sich um einen Werkstattwagen handelt, ist folglich nicht gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |