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Bei der Bemessung erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte gehalten, den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Das Gericht schätzt die erforderlichen Mietwagenkosten im Regelfall auf Grundlage des arithmetischen Mittels der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste, um die Mängel beider Listen auszugleichen und ein verlässliches Ergebnis zu erzielen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |