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Auch wenn die Behauptung, ein Vorschaden sei sach- und fachgerecht instandgesetzt, technisch widerlegt ist, kann sich ein zweifelsfrei abgrenzbarer, durch den streitgegenständlichen Unfall im Sinne einer Schadensvertiefung nachweisen lassen. Ein vorgeschädigtes Bauteil, das nicht sach- und fachgerecht instandgesetzt war, aber ohne Einfluss auf Funktion oder Sicherheit weiterhin funktionstüchtig war, kann durch ein neues Schadenereignis erstmals notwendigerweise auszutauschen sein, wodurch eine Schadensvertiefung eintritt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |