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Ein Polizeibeamter, der bei einem Anhalteversuch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) begeht, kann trotz dienstlicher Motivation und erstmaliger Straffälligkeit zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist in solchen Fällen nicht zwingend, wenn eine künftige Wiederholung vergleichbarer Verstöße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ein Fahrverbot nach § 44 StGB ist jedoch angemessen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |