Einleitung Weiterführende Links Allgemeines Öffentlicher Straßenverkehr Verkehrsgefährdendes Hindernis Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Beifahrer als Täter Steine werfen Urteilsanforderungen |
- | Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, |
- | Hindernisse bereitet oder |
- | einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt. |
1. | Mit Gefährdungsvorsatz im Sinne von StGB § 315b handelt, wer die Umstände kennt, welche die Schädigung eines der in StGB § 315b Abs 1 bezeichneten Rechtsgüter als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und den Eintritt der Gefahrenlage zumindest billigend in Kauf nimmt. |
2. | Wer die von ihm verursachte, einen anderen bedrohende Gefahr bewusst als Mittel einsetzt, um den andern zum Ausweichen oder einer ähnlichen Schutzmaßnahme zu nötigen, gefährdet vorsätzlich. |