Das Verkehrslexikon

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Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr




Gliederung:


   Einleitung
Weiterführende Links
Allgemeines
Öffentlicher Straßenverkehr
Verkehrsgefährdendes Hindernis
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Beifahrer als Täter
Steine werfen
Urteilsanforderungen

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Einleitung:


Der Gesetzgeber sah sich aufgerufen, die ganz allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs in den Fällen ganz besonders durch Strafandrohungen zu schützen, in denen die Gefahr nicht so sehr durch einen verkehrsimmanenten Vorgang - nämlich ein verkehrswidriges Verhalten - verursacht wird, sondern durch Vorgänge oder Handlungen, die von außerhalb des Verkehrs kommen.

Unter dem Etikett eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wird bestraft, wer

Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
Hindernisse bereitet oder

einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt.

Ebenso wie bei der Straßenverkehrsgefährdung auch sonst ist nötig, dass als Folge des Täterhandelns eine konkrete Gefährdung für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert eingetreten ist.

Gerade eine Beschreibung wie die eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" darf nicht dazu verleiten, in ausufernder Anwendung jedes irgendwie gefährdende Verkehrsverhalten als Angriff auf die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs zu sehen, sondern hier muss eine enge Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale dazu führen, dass letztlich nur sog. verkehrsfremdes Verhalten unter die Strafandrohung fällt.

Eine solche einschränkende Anwendung der Strafbestimmung schließt freilich auf der anderen Seite nicht aus, dass sich der Täter durchaus mit einem Fahrzeug im fließenden Verkehr befunden haben kann. Ist dies der Fall und unternimmt er mit dem von ihm geführten Fahrzeug eine Handlung, die über eine "normale" Straßenverkehrsgefährdung hinaus auch als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bewertet werden soll, so muss er in verkehrsfeindlicher Einstellung sein Fahrzeug bewusst zweckwidrig einsetzt und damit einen groben, gewichtigen Eingriff in den Verkehrsverlauf ausübt. Es wird also vorausgesetzt, dass das Fahrzeug vom Fahrzeugführer quasi als Waffe bzw. als Schädigungswerkzeug missbraucht wird.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Verkehrsstrafsachen

Straßenverkehrsgefährdung

Gefährliche Körperverletzung

Was ist eine konkrete Gefährdung?

Abstrakte und konkrete Gefährdung

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

Die Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert

Unfallmanipulation

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Allgemeines:


BGH v. 15.12.1967:
  1.  Mit Gefährdungsvorsatz im Sinne von StGB § 315b handelt, wer die Umstände kennt, welche die Schädigung eines der in StGB § 315b Abs 1 bezeichneten Rechtsgüter als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und den Eintritt der Gefahrenlage zumindest billigend in Kauf nimmt.

  2.  Wer die von ihm verursachte, einen anderen bedrohende Gefahr bewusst als Mittel einsetzt, um den andern zum Ausweichen oder einer ähnlichen Schutzmaßnahme zu nötigen, gefährdet vorsätzlich.

BGH v. 20.02.2003 und v. 01.09.2005:
Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird.

BGH v. 10.11.2005:
Im fließenden Straßenverkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird.

OLG München v. 09.11.2005:
Die zur Erfüllung des qualifizierten Tatbestandes des § 315b Abs. 3 StGB erforderliche Absicht setzt voraus, dass es dem Täter darauf ankommt, einen Unglücksfall herbeizuführen. Sein Wille muss darauf gerichtet sein, nicht nur eine Gefährdung, sondern einen Schaden herbeizuführen. Erforderlich ist deshalb ein zielorientierter unbedingter direkter Vorsatz.

OLG Hamm v. 20.02.2006:
Ein Verkehrsverhalten wird nur dann von § 315 b StGB als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfasst, wenn der Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Fahrzeug dabei in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig eingesetzt hat.

BGH v. 27.09.2007:
Der Straftatbestand des § 315 b Abs. 1 StGB setzt neben der absichtlichen Herbeiführung der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs darüber hinaus voraus, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

OLG Hamm v. 08.01.2008:
Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne von § 315b Abs. 1 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird. Verdeckungsabsicht im Sinne von §§ 315b Abs. 3, 315 Abs. 3 StGB liegt nicht schon darin, dass der Täter einen zeitlichen Vorsprung erhalten will, um fliehen zu können.

AG Bochum v. 29.10.2008:
Setzt sich ein Fahrzeugführer vor ein anderes Fahrzeug und bremst es aus, so muss dies nicht mit der (für die Annahme des Verbrechenstatbestandes nötigen) Absicht geschehen sein, einen Unglücksfall herbeizuführen.

BGH v. 12.04.2011:
Ein vorsätzlich herbeigeführter manipulierter Unfall kann nur dann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden, wenn durch das Unfallgeschehen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden.

BGH v. 26.07.2011:
Die bloße Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, dessen Bremsanlage beschädigt worden ist, reicht für die Annahme einer konkreten Gefahr nicht aus. Das dadurch begründete besondere Unfallrisiko stellt sich nur als eine – wenn auch möglicherweise erhebliche – Steigerung des allgemeinen Unfallrisikos dar, ohne die darin liegende abstrakte Gefahr bereits im Sinne von § 315b StGB zu konkretisieren. Es können aber beim Anschneiden eines Bremsschlauches die Voraussetzungen für einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 23 Abs. 1, § 22 StGB vorliegen.

BGH v. 18.06.2013:
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat. Die Strafbarkeit nach § 315b Abs. 1 StGB bei Verkehrsvorgängen im fließenden Verkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff) setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass das Fahrzeug mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird. Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrs-atypische „Pervertierung“ eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen „Eingriff“ in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor.

OLG Hamm v. 06.09.2013:
Entscheidende Voraussetzung für eine Verurteilung nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB ist, dass der Täter das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt. Dies ist bei einer sog. „Polizeiflucht“ der Fall, wenn der Täter die Möglichkeit einer Streifkollision mit einem abgestellten Polizeifahrzeug erkennt und diese billigend in Kauf nimmt, um flüchten zu können.

OLG Hamm v. 20.02.2014:
Im fließenden Verkehr stellt ein Verkehrsvorgang nur dann einen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne von § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB dar, wenn zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird. Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor. Sofern ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug beispielsweise als Fluchtmittel (lediglich) verkehrswidrig benutzt und nur mit Gefährdungsvorsatz handelt, wird ein solches Verhalten dagegen regelmäßig von § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasst.

BGH v. 30.06.2015:
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat. - Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde.

OLG Hamm v. 15.12.2015:
Ein willkürliches Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um den nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen, kann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen. - Die Vorschrift des § 315b Abs. 1 StGB setzt in der Regel einen von außen in den Straßenverkehr hineinwirkenden verkehrsfremden Eingriff voraus. Eine Anwendung der Vorschrift bei Handlungen im fließenden Verkehr kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um einen verkehrswidrigen Inneneingriff handelt, d.h. der Täter als Verkehrsteilnehmer einen Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr pervertiert. Hierfür muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz (z.B. als Waffe oder Schadenswerkzeug) missbraucht wird.

OLG Hamm v. 31.01.2017:
Das plötzliche Öffnen der Beifahrertür eines fahrenden Pkws, um einen neben dem Fahrzeug befindlichen Radfahrer "auffahren" zu lassen bzw. zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen, kann eine das Leben gefährdenden Behandlung i.S.d. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB auch dann darstellen, wenn der Körperverletzungserfolg erst durch das Ausweichmanöver eintritt und es nicht zu einer unmittelbaren Berührung zwischen Fahrzeugtür und Radfahrer kommt.

BGH v- 15.03.2017:
Die für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr i.S.v. § 315b Abs. 1 StGB erforderliche Tathandlung muss über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der – was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist – die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines „Beinaheunfalls“ so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht. Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde.

BGH v. 20.03.2019:
Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines „Beinahe-Unfalls“ nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht.

BGH v. 12.01.2021:
Bei einem Außeneingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB) sind tatbestandsrelevant nur verkehrsspezifische Gefahren. Bei dem Wurf eines Bolzenschneiders in die Windschutzscheibe eines langsam anfahrenden Fahrzeugs liegt es eher fern, dass die mit dem Eingriff unmittelbar einhergehende Beschädigung der Windschutzscheibe und Gefährdung der körperlichen Integrität eines Fahrzeuginsassen in einem relevanten Zusammenhang mit der Eigendynamik des gerade erst langsam anfahrenden Fahrzeugs standen.

BGH v. 15.08.2023:
§ 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB ist u.a. dann erfüllt, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht. Unter einer schweren Gesundheitsschädigung sind Beeinträchtigungen zu verstehen, die den in § 226 Abs. 1 StGB bezeichneten schweren Folgen in Dauer und Schweregrad gleichkommen. Die in § 226 Abs. 1 StGB bezeichneten schweren Folgen müssen von längerer Dauer sein, wobei dies nicht mit Unheilbarkeit gleichzusetzen ist. Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des ‒ länger währenden ‒ Krankheitszustands nicht abgesehen werden kann.

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Öffentlicher Straßenverkehr:


Öffentlicher Straßenverkehr / Privatverkehr - öffentliche Verkehrsflächen - Geltung der StVO und des StVG

BGH v. 04.03.2004:
Auf einem Werksgelände findet kein Straßenverkehr im Sinne von § 315b StGB statt, wenn der Zutritt lediglich Werksangehörigen und Personen mit individuell erteilter Erlaubnis möglich ist (im Anschluß an BGH, 9. März 1961, 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7 f.).

OLG Karlsruhe v. 16.07.2019:
Ein Weg auf einem öffentlichen Sportgelände, dessen Benutzung mit dem Fahrrad oder zu Fuß jedermann gestattet ist, ist eine Straße im Sinne der §§ 32 StVO, 315b StGB.

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Verkehrsgefährdendes Hindernis:


OLG Karlsruhe v. 16.07.2019:
Wer für Balanceübungen ein Gurtband („Slackline“) quer zum Verlauf eines für Fahrradfahrer zugelassenen Weges spannt, bereitet ein verkehrsgefährdendes Hindernis im Sinne der §§ 32 StVO, 315b StGB.

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Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer:


Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

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Beifahrer als Täter:


Beifahrer

OLG Hamm v. 09.08.2005:
Zwar kann das plötzliche Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mit der Folge des Ausbrechens des Fahrzeugs objektiv ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr darstellen, in subjektiver Hinsicht ist jedoch erforderlich, dass der Beifahrer das Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Absicht seinem Zweck als Verkehrsmittel entfremden will.

OLG Hamm v. 31.01.2017:
Täter i.S.v. § 315b Abs. 1 StGB kann jeder - auch der Beifahrer - sein, der das tatbestandsmäßige Geschehen im Sinne der Nummern 1 bis 3 beherrscht. Dies gilt auch im Fall des sogenannten verkehrsfremden Inneneingriffs.

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Steine werfen:


BGH v. 30.08.2022:
Der Tatbestand des § 315b Abs. 1 StGB setzt den Eintritt einer verkehrsspezifischen Gefahr und – bei vorsätzlicher Begehung – einen hierauf gerichteten (natürlichen) Tatvorsatz voraus. Erforderlich ist daher in objektiver Hinsicht, dass die eingetretene konkrete Gefahr jedenfalls auch auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte zurückzuführen ist.

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Urteilsanforderungen:


Urteilsanforderungen im Strafverfahren

OLG Hamm v. 04.06.2013:
Ein Strafurteil wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr muss Feststellungen zur Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert und dazu, ob ihr ein bedeutender Schaden gedroht hat, enthalten (Anschluss BGH, 29. April 2008, 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

BGH v. 25.02.2026:
Fahrlässiger gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr wegen Hindernis im fließenden Verkehr durch unkontrolliertes Wegrollen eines Fahrzeugs über Autobahn

BGH v. 15.08.2023:
Schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Mittäterschaftliche Begehung duch einen Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs

BGH v. 11.11.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Vorsatzfeststellung bei Beschleunigung des Fahrzeugs auf einer Fluchtfahrt innerorts zwecks verkehrswidrigen Überholens eines Polizeifahrzeugs zur Vermeidung einer Festnahme wegen mitgeführter Betäubungsmittel

BGH v. 09.02.2010:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung

BGH v. 18.11.2025:
Konkrete Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr; Anforderungen an die Anordnung einer Sperrfrist

BGH v. 20.06.2024:
Mordmerkmal der Heimtücke bei mit Pkw begangenem Angriff

BGH v. 22.05.2024:
Nutzung eines Fahrzeugs als bewusst zweckwidrig eingesetztes Nötigungsmittel im Rahmen eines Fluchtmanövers; Anwendung des Konsumcannabisgesetzes auf den Handel mit Marihuana

BGH v. 28.02.2024:
Gefährdung des Straßenverkehrs und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Wendemanöver auf einer Bundesautobahn und gezielte Zufahrt auf einen entgegenkommenden Pkw

BGH v. 02.02.2022:
Strafzumessung bei strafbefreiendem Rücktritt vom Tötungsversuch und Verurteilung u.a. wegen vollendeter Körperverletzung

BGH v. 09.12.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Qualifikationstatbestand der Herbeiführung eines Unglücksfalls durch Steinwurf von einer Brücke

BGH v. 14.09.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schlag auf den Kopf eines auf einer Hauptverkehrsstraße vorbeifahrenden Rennradfahrers

BGH v. 12.01.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Wurf eines Bolzenschneiders in die Windschutzscheibe eines langsam anfahrenden Fahrzeugs

BGH v. 03.12.2020:
Strafverurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a.: Verständigung über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

BGH v. 19.11.2020:
Strafverurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a.: Subjektiver Tatbestand

BGH v. 21.10.2020:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverlehr: Verkehrsspezifische konkrete Gefahr bei einem Außeneingriff

BGH v. 07.11.2019:
(Anforderungen an die Urteilsgründe)

BGH v. 25.04.2019:
Gefährliche Körperverletzung durch Anfahren eines Fußgängers mit Kraftfahrzeug

BGH v. 14.08.2018:
Vorsatz kann bei gefährlichem Eingriff in Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung fehlen

BGH v. 19.07.2018:
Verdeckungsabsicht bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr

BGH v. 19.12.2017:
Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr: Verdeckungsabsicht bei Fluchtfahrt nach Straftatbegehung

BGH v. 24.10.2017:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Verkehrsfeindlicher Inneneingriff

BGH v. 30.08.2017:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Pistolenschuss aus dem fahrenden Fahrzeug auf den Fahrer des auf der Nebenspur befindlichen Fahrzeugs

BGH v. 13.04.2017:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Eintritt der Tatvollendung; Mindestwert für eine "Sache von bedeutendem Wert"

BGH v. 21.06.2016:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Scharfes Ausbremsen ohne verkehrsbedingte Veranlassung

BGH v. 21.04.2015:
Strafurteilurteilsinhalt: Notwendige Feststellungen zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Anknüpfung an ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; notwendige Feststellungen zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bei Verfolgung eines Flüchtigen mit einem fremden Kraftfahrzeug; zivilrechtliche Selbsthilfe nach gewaltsamer Abnahme von Drogen

BGH v. 05.11.2013:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Zufahren auf einen Menschen im fließenden Verkehr

BGH v. 25.01.2012:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der konkreten Gefährdung bei einem provozierten Auffahrunfall

BGH v. 22.11.2011:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

BGH v. 25.03.2010:
Annahme eines Tötungsdelikts bei Verursachung eines Verkehrsunfalls in Selbsttötungsabsicht

BGH v. 16.03.2010:
Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

BGH v. 23.02.2010:
Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr: Steinwurf von der Autobahn

BGH v. 21.01.2010:
Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammerwalt hierzu in seiner Zuschrift vom 6. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, fehlt es insoweit an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss.

BGH v. 18.11.2025:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Anforderungen an die konkrete Gefahr; Voraussetzungen der Sperrfrist

Amtsgericht Dülmen v. 17.04.2025:
Kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei gewöhnlicher Vorfahrtsverletzung durch Unachtsamkeit

BGH v. 23.04.2024:
Verkehrsspezifische Gefahr bei Schuss auf Stirnseite eines fahrenden Pkw (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB)

BGH v. 08.10.2024:
Zum Rücktritt vom Versuch bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung; Anforderungen an Feststellungen zum Rück

BGH v. 15.08.2023:
Mittäterschaft eines Beifahrers beim verkehrsfeindlichen Inneneingriff nach § 315b Abs. 1 StGB

Amtsgericht Detmold v. 12.11.2024:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Entzug der Fahrerlaubnis

Landgericht Köln v. 23.02.2024:
Zur Aufhebung des Entzugs der Fahrerlaubnis bei gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr

Amtsgericht Bielefeld v. 05.07.2023:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Polizeibeamten bei missglücktem Anhalteversuch

BGH v. 30.06.2026:
Zur Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts vom versuchten Totschlag bei mehreren Beteiligten

BGH v. 23.04.2026:
Zur Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs bei § 315b StGB und dem Erfordernis des öffentlichen Verkehrsraums

BGH v. 27.01.2026:
Strafzumessung bei tateinheitlichem Totschlag und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Berücksichtigung des eingezogenen Pkw-Werts

BGH v. 07.04.2026:
Zum Gewahrsamsbruch bei Diebstahl schwerer Gegenstände und Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl

BGH v. 10.10.2024:
Annahme nicht ausschließbar aufgehobener Steuerungsfähigkeit bei schwerer Alkoholintoxikation und Verurteilung wegen Vollrauschs

Landgericht Ansbach v. 13.12.2021:
Versuchter Mord durch vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung

Amtsgericht Essen v. 03.11.2021:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Betrug durch inszenierte Verkehrsunfälle

BGH v. 06.06.2023:
Zur Beweiswürdigung von DNA-Mischspuren und den Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)

BGH v. 10.11.2022:
Versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln durch Fahrzeug bei Anschlag auf Rosenmontagszug; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

BGH v. 06.09.2022:
Zur Fortdauer der Untersuchungshaft bei versuchtem Tötungsdelikt an Polizeibeamtem mittels Pkw und weiteren Verkehrsdelikten

Landgericht Bochum v. 26.03.2020:
Zur Verurteilung wegen versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Trunkenheit im Verkehr

Landgericht Landshut v. 09.09.2021:
Unerlässlichkeit von Präventivgewahrsam nach Art. 17 PAG bei beendeter Protestaktion auf Autobahnbrücke

Landgericht Arnsberg v. 02.09.2022:
Zum versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis und lebenslang

Landgericht Münster v. 16.05.2022:
Gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung; tateinheitlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Landgericht Paderborn v. 21.12.2020:
Versuchter Mord und versuchte besonders schwere räuberische Erpressung durch Steinwurf von Autobahnbrücke

BGH v. 11.10.2018:
Schuldunfähigkeit bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Ablehnung der Unterbringung nach § 63 StGB

Landgericht Münster v. 12.12.2019:
Versuchter Mord durch absichtlichen Frontalzusammenstoß im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis

Amtsgericht Recklinghausen v. 09.06.2017:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Erschrecken von Autofahrern mit Horrormasken

OLG Hamm v. 05.05.2026:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Abschütteln einer sich am Fahrzeug festklammernden Person

OLG Hamm v. 31.01.2017:
Beifahrer als Täter des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) durch Türöffnen

Landgericht Münster v. 02.05.2018:
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Suizidversuch mit Schädigung Dritter

Landgericht Essen v. 31.05.2017:
Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Landgericht Köln v. 28.07.2016:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und grob fehlerhafter Urteilsbegründung des Amtsgerichts

Landgericht Essen v. 08.06.2016:
Versuchter Totschlag und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Pkw; Entziehung der Fahrerlaubnis

Landgericht Bonn v. 26.04.2016:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Steinwürfe von einer Fußgängerbrücke auf fahrende Pkw

Landgericht Arnsberg v. 20.12.2023:
Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis

BGH v. 05.12.2023:
Voraussetzungen des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer (§ 316a Abs. 1 StGB) bei Straßenblockade und späterer Gewaltanwendung

BGH v. 27.04.2017:
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB): Zur Auslegung von „Führer eines Kraftfahrzeugs“ und „Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkeh

Landgericht Aachen v. 17.10.2017:
Verurteilung wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Entzug der Fahrerlaubnis

BGH v. 18.11.2025:
Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) bei psychischer Erkrankung und wahnbedingten Aggressionen

Amtsgericht Olpe v. 29.03.2022:
Zur Schuldunfähigkeit bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und keine Entziehung der Fahrerlaubnis

BGH v. 22.05.2025:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Steinwürfe von Autobahnbrücken; Konkurrenzen bei Sachbeschädigung

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