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1. Biegt ein Traktor in einen Wald- oder Feldweg ein, hat er nicht nur zuvor rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger nach § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO zu setzen und doppelte Rückschau nach § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO zu halten, sondern im Einzelfall - wie hier - trotz fehlenden Abbiegens in ein Grundstück nach § 1 Abs. 2 StVO in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 5 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen (in Anlehnung an BGH, Urteil vom 17.01.2023 - VI ZR 203/22, r+s 2023, 265 Rn. 25, 30; im Anschluss an OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2008 - 6 U 106/08, NJW-RR 2009, 744 = juris Rn. 19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.04.2011 - 13 U 2/11, BeckRS 2011, 14283 = juris Rn. 16). 2. Zur unklaren Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO - hier verneint - vor dem Abbiegen eines Traktors in einen Feldweg. (Leitsätze des Gerichts) |