|
Ein Urteil wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz unterliegt der Aufhebung, wenn es keine ausreichenden Feststellungen zur Unternehmereigenschaft des Betroffenen enthält und die Beweiswürdigung lückenhaft ist. Für die rechtliche Beurteilung der Unternehmereigenschaft sind insbesondere die Eintragung im Handelsregister, die Gewerbeanmeldung sowie die Erteilung der CEMT-Genehmigung wichtige Indizien, die konkreter Feststellungen durch das Tatgericht bedürfen. Zudem bedarf die Verhängung einer hohen Geldbuße einer eingehenden Begründung, die auch Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen umfassen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |