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Kosten für eine Reparaturbestätigung sind bei fiktiver Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens nicht als weiterer Schadensersatz erstattungsfähig. Ein Anspruch auf Löschung von Daten aus dem internen Informationsportal der Versicherungswirtschaft (G.) besteht nicht, wenn die vorgelegte Reparaturbestätigung keine sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs belegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |