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Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort unter Einbeziehung der durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 05.01.2023 (Az.: 12 Cs 302 Js 1799/22 - 3/23) verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Verwaltungsbehörde darf dem Angeklagten vor Ablauf von noch 15 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |