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Bei einem steuerneutralen Wertminderungsbetrag ist der Umsatzsteueranteil nicht in Abzug zu bringen, auch wenn der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die merkantile Wertminderung stellt keine Schadensposition im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB dar, sondern fußt auf dem Entschädigungsanspruch des § 251 Abs. 1 BGB, für den § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht gilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |