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Das Amtsgericht Kamen verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe und ordnete eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis an. Die Einlassung des Angeklagten, er sei nicht gefahren, wurde durch Zeugenaussagen und Beweismittel widerlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |