|
Zur Ermittlung der Schadenshöhe bei Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall greift das Gericht auf die Schwacke-Liste zurück und berechnet ausschließlich hiernach den ortsüblichen Tarif für die Anmietung eines Mietwagens, da diese eine geeignete Schätzgrundlage darstellt (§ 287 ZPO). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |