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Wird die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis als unbegründet verworfen, so ist auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin der Rechtsfolgenausspruch dahingehend abzuändern, dass der Verwaltungsbehörde vor Ablauf einer Frist von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Der Schuldspruch des Amtsgerichts sowie die ihn tragenden tatsächlichen Feststellungen erwachsen in Rechtskraft, wenn die Rechtsmittel wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |