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Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts F. vom 04.04.2023 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs werden jeweils als unbegründet verworfen. Die Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beträgt noch 1 Jahr 2 Monate. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |