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Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einer Vielzahl von Fällen, teils in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, verbotenem Kraftfahrzeugrennen, Urkundenfälschung und weiteren Delikten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und ordnete eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von 5 Jahren an. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |