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Der Angeklagte ist schuldig des verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tatmehrheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und vor Ablauf von 4 Jahren darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |