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Ein Rechtsschutzfall im Sinne der ARB 2016 liegt beim Erwerb eines Fahrzeugs mit einer behauptet unzulässigen Abschaltvorrichtung vor, wenn dieses Ereignis in die versicherte Zeit fällt. Für den Beginn des Versicherungsschutzes maßgebend ist der Erwerb des Fahrzeugs, da ab diesem Zeitpunkt infolge der manipulierten Software eine nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage eintreten kann. Ein sogenannter Stichentscheid nach § 3a Abs. 2 ARB 2016 muss eine begründete Stellungnahme zur Erfolgsaussicht sein, die die Grundlagen der gutachterlichen Entscheidung aufzeigt, den entscheidungserheblichen Streitstoff darstellt, rechtliche Probleme herausarbeitet und sich mit etwaigen Gegenargumenten auseinandersetzt, insbesondere mit den vom Versicherer in seiner Deckungsablehnung genannten Gründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |