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Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen wird kostenpflichtig verworfen. Zur Einwirkung auf den Angeklagten kam nur die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe gem. § 47 StGB in Betracht, da Geldstrafen ihn bislang nicht beeindrucken konnten und nicht zu einer Veränderung seines Verhaltens geführt haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |