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Die Klage auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird abgewiesen, wenn ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zu dem Ergebnis kommt, dass zu erwarten ist, dass der Kläger auch künftig ein Kraftfahrzeug unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird. Eine Korrektur eines fehlerhaften Passus im medizinischen Teil des Gutachtens ändert das negative Gesamt-Untersuchungsergebnis nicht, wenn die psychologische Einschätzung der fehlenden Fahreignung bestehen bleibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |