VG München v. 29.10.2009:
Besteht bei einer Apothekerin Alkoholabhängigkeit, schädlicher Gebrauch von Benzodiazepinen, Verdacht auf rezidivierende depressive Störung und auf äthyltoxisch bedingte Fettleber, so ist auch unter Berücksichtigung eines stark erhöhten CDT-Wertes, von Alkoholabhängigkeit auszugehen, die allerdings behandelbar ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Betroffene im Rahmen einer adäquaten Behandlung nach der Entzugsphase während der (ambulanten) Entwöhnungsphase wieder ihren Beruf als Apothekerin zumindest teilweise ausüben könnte, ist nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen relativ groß (größer als 50 %). Ein Ruhegehaltsanspruch wegen Berufsunfähigkeit besteht daher nicht.
SG Marburg v. 17.03.2010:
Die Zulassung ist einer Ärztin zu entziehen, die an einer Alkoholabhängigkeit leidet. Strafrechtliche Verurteilungen, wenn auch fünf Jahre zurückliegend, wegen der Ausstellung von Rezepten über Antisuchtmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass diese Medikamente für die Versicherten, für die die Rezepte ausgestellt worden waren, bestimmt waren, können zeigen, dass die Alkoholabhängigkeit auch zu einer Beeinträchtigung der ärztlichen Tätigkeit bereits geführt hat.
OVG Münster v. 23.03.2010:
Steht gutachterlich fest, dass eine Zahnärztin und Kieferorthopädin nur unter der Auflage völliger Abstinenz zur Ausübung des Zahnarztberufs geeignet ist, dann ist es rechtmäßig, beim fehlenden Nachweis der Abstinenz die Approbation einstweilen ruhen zu lassen und für diese Anordnung im Interesse der Sicherheit der Patienten die vorläufige Vollziehbarkeit anzuordnen.
VGH Mannheim v. 29.07.2002:
Bereits die einmalige Feststellung einer schweren Alkoholisierung eines Fahrerlaubnisinhabers (hier: um 2 Promille) gibt in der Regel Anlass zu der Annahme, dass bei ihm eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung gegeben ist. Diese Feststellung kann die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen und Anlass zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahreignung geben, wenn weitere tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, den Verdacht zu erhärten, dass der Betroffene den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 -). Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn der Betroffene Berufskraftfahrer mit annähernd täglichem Einsatz im Straßenverkehr ist (hier: Taxifahrer).
VG Sigmaringen v. 19.01.2001:
Der häusliche Trunk ohne Verkehrsteilnahme unter Alkohol kann die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen bei einem Berufskraftfahrer, der einerseits sehr alkoholgewöhnt ist und andererseits regelmäßig fahren muss (hier: Nachtrunk von 2,5 l Weißbier und BAK von 1,57 Promille nach leichtem Verkehrsunfall).
OVG Lüneburg v. 29.01.2007:
Wird ein Berufskraftfahrer (hier: Taxifahrer) von Familienangehörigen detailliert dahingehend belastet, dass er alkoholabhängig sei, dann handelt es ich um Tatsachen, die es rechtfertigen, durch eine MPU-Anordnung dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die Fahreignungszweifel zu beseitigen bzw. im Weigerungsfall seine Fahrerlaubnis zu entziehen.
VG Oldenburg v. 12.05.2003:
Die Entlassung eines Soldaten auf Zeit nach § 55 Abs. 5 SG wegen der Misshandlung von Rekruten ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn es erstmalig unter Alkoholeinfluss erfolgte.
VGH München v. 17.03.2026:
MPU-Anordnung bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille: Fehlen signifikanter Ausfallerscheinungen als Zusatztatsache
VGH München v. 22.09.2025:
Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit mit Rückfällen trotz Abstinenz und fehlender Verkehrsauffälligkeit
VGH München v. 07.08.2023:
MPU-Anordnung bei Trunkenheitsfahrt mit 1,34 Promille und hoher Alkoholgewöhnung
VGH München v. 16.10.2023:
Zur Anordnung einer MPU bei Trunkenheitsfahrt mit hoher BAK und geringen Ausfallerscheinungen als Indiz für Alkoholgewöhnung
Landgericht Berlin v. 05.05.2022:
Zur Verkürzung der Sperrfrist nach Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Nachschulung und Online-Kurse
Oberverwaltungsgericht NRW v. 17.12.2020:
Anforderungen an die Ermessensausübung bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV
Landgericht Essen v. 26.10.2021:
Zur Annahme relativer Fahruntüchtigkeit bei fehlendem Fahrfehler, aber Ausfallerscheinungen und geringfügig unter 1,1 Promille BAK
Verwaltungsgericht Aachen v. 09.05.2012:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei MPU-Weigerung trotz Freispruchs von Trunkenheitsfahrt, wenn Alkoholmissbrauch vermutet wird
Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.07.2011:
Zur Anordnung einer MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille aufgrund zusätzlicher Umstände (Alkoholgewöhnung, Straftat)
Verwaltungsgericht Münster v. 05.05.2011:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (1,93 Promille)
Verwaltungsgericht Köln v. 26.02.2010:
Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach wiederholten Alkoholfahrten und Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens; Verwertbarkeit von Altdaten
Amtsgericht Lüdinghausen v. 08.12.2009:
Gefahrenabschirmung bei Ausnahme von Fahrzeugarten von der Sperrfrist nach Trunkenheitsfahrt: Restalkohol und fehlende Kontrollen