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Der Vorwurf der Überladung einer Fahrzeugkombination hat sich aus rechtlichen Gründen nicht bestätigt. Die Messung der Fahrzeugkombination erfolgte dabei nach einer geänderten polizeilichen Praxis, bei der jede Achse einfach vorwärts verwogen wurde, im Gegensatz zur bis dahin ausgeübten Praxis der zweifachen Verwiegung (vorwärts und rückwärts). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |