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Das Verwaltungsgericht Köln hat den Beklagten verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis der Klasse M unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |