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Eine Angeklagte, die sich des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Missbrauchs von Ausweispapieren und der Bedrohung mit einem Verbrechen schuldig gemacht hat, wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem darf ihr die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |