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Das OLG München hat Schadensersatzansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Wohnmobil abgewiesen. Ein Anspruch auf großen Schadensersatz (Rückabwicklung) setzt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung voraus, deren Darlegungslast die Klagepartei nicht genügt hat. Auch ein Anspruch auf Ersatz des Minderwerts (Differenzschaden) wurde verneint. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |