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Das OLG München hat im Rahmen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche für einen VW Golf VII 2.0 TDI mit EA 288 Motor wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung teilweise zugesprochen und die Beklagte zur Zahlung von 2.540,00 EUR verurteilt. Die Berufung der Klagepartei hatte teilweise Erfolg, das erstinstanzliche Urteil wurde abgeändert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |