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Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts München im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Strafaussetzung zur Bewährung entfällt. Ebenso kommt die Verhängung einer isolierten Sperrfrist in Wegfall, da eine positive Sozialprognose nicht festgestellt werden konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |