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Ein von der Beklagten übersandtes Informationsblatt stellt kein günstigeres Angebot eines Mietwagens dar, welches dem Geschädigten ohne weiteres zugänglich gewesen wäre, wenn es keinen konkreten Bezug zum Fahrzeug des Geschädigten hat, keinen definitiven Preis nennt und lediglich unverbindliche Informationen zu anderen Angeboten liefert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |