Das Verkehrslexikon
Vermittlung von Mietwagen nach einem Unfall
Vermittlung von Mietwagen nach einem Unfall
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Allgemeines:
LG Düsseldorf v. 04.02.2016:
Bei einem Vertrag über die Vermittlung von Mietwagen kommt der Vereinbarung über die Erstattung einer Selbstbeteiligung keine eigenständige Bedeutung zu. Denn hierbei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Leistungsversprechen des Vermittlers, sondern lediglich um ein zusätzliches Verkaufsargument. Die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erhält ihr rechtliches Gepräge folglich durch die Vermittlung von Mietwagen. Ihr fehlen daher die wesentlichen Merkmale eines Versicherungsvertrags.
BGH v. 23.11.2016:
Verpflichtet sich der Vermittler eines Mietwagens zur Übernahme der Selbstbeteiligung des Mieters im Schadenfall, liegt kein Versicherungsvertrag im Sinne von § 215 Abs. 1 Satz 1 VVG vor.
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