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1. Die offensichtlich unrichtige Anwendung einer Präklusionsvorschrift verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör und stellt einen Verfahrensfehler i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar. 82 2. Das Anwaltserfordernis nach § 67 Abs. 4 VwGO soll sicherstellen, dass der zu prüfende Sachverhalt innerhalb der Klagebegründungsfrist nicht nur dem Gericht unterbreitet, sondern auch in seiner rechtlichen Relevanz für den geltend gemachten Klageanspruch kenntlich gemacht wird: dabei geht es darum, den rechtlichen Ansatz für die Prüfung der nach § 17e Abs. 3 FStrG angegebenen Tatsachen und Beweismittel im gerichtlichen Verfahren darzulegen. 42 (Leitsätze des Gerichts) |