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Die Verkehrssicherungspflicht für mobile Verkehrsschilder im öffentlichen Raum umfasst das Erfüllen von Standsicherheitsvorgaben im Zeitpunkt des erstmaligen Aufstellens sowie eine anschließende gelegentliche Überprüfung, ob sich an den Gegebenheiten zuungunsten der Standfestigkeit etwas verändert hat. Liegt eine für den Schaden in Betracht kommende Ursache allein im Gefahrenbereich der Verkehrssicherungspflichtigen, so muss diese beweisen, dass von ihr die erforderlichen Organisations- und Überwachungsmaßnahmen getroffen worden sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |