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Das Landgericht Augsburg hat die Berechnung eines Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall korrigiert. Es bemängelte die Plausibilität der Annahmen des Erstgerichts bezüglich der Stundenzahlen für Haushaltstätigkeiten und Kinderbetreuung in der zweiten Woche nach dem Unfall. Die Kammer nahm eine eigene Berechnung der nicht leistbaren Stunden vor und reduzierte den zugesprochenen Betrag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |