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Bauteile eines Fahrzeugs, die unfallbedingt nicht direkt beschädigt wurden, aber in der Reparatur aufgrund eines unfallbedingt erforderlichen Stoßfängerwechsels nicht schadensfrei umgebaut werden können, sind bei den Reparaturkosten zu berücksichtigen. Ein schadensfreier Umbau ist in der Praxis aufgrund des Bruches der Befestigungsklammern regelmäßig nicht möglich. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |