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Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein und jede tragende Erwägung des Erstgerichts angreifen; es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen. Ist der Rechtsschutzversicherer nicht bereit, die Gebührenforderung des Anwalts zu bezahlen, ist er verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Kostenschutz für einen etwaigen Gebührenprozess zu gewähren (Abwehrdeckung). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |