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Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte mehrere Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in zahlreichen Fällen, teils in Tateinheit mit Bestechung oder Bestechlichkeit, sowie wegen Betrugs, Anstiftung zum Betrug, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Die Taten umfassten ein betrügerisches Abrechnungssystem zum Nachteil eines Bauamts und eines Bauunternehmens durch fingierte Rechnungen für nicht erbrachte Bankettleistungen im Straßenbau. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |