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Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist notwendig, wenn es sich um die Regulierung eines Verkehrsunfalls mit Auslandsbezug handelt und sich die Beurteilung der Ansprüche nach ausländischem Recht richtet. Die Kosten der Schadensbegutachtung durch einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen sind nach schwedischem Recht als Schadensposten ersatzfähig, wenn der Schaden nicht in Schweden begutachtet wurde und kein Bagatellunfall vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |