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Eine widerrechtliche Benutzung eines Fahrzeugs im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Die Steuerbefreiung für ausländische Fahrzeuge entfällt, wenn ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist. Dieser wird durch die tatsächliche Verwendung bestimmt, wobei der regelmäßige Wohnsitz des Halters bzw. Fahrers indiziell ist; dies gilt insbesondere, wenn der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer eines ausländischen Unternehmens seinen Wohnsitz im Inland hat und das Firmenfahrzeug nutzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |