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Steht der Anspruch auf merkantile Wertminderung einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Eigentümer (hier: Leasinggeberin) zu, ist die Umsatzsteuer von der Wertminderung abzuziehen, auch wenn diese im Gutachten nicht explizit mit und ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Der Eigentümer muss sich die Mehrwertsteuer im Rahmen der Vorteilsangleichung anrechnen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |