|
Unter Berücksichtigung der Grundsätze der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, des Wirtschaftlichkeitsgebotes und des Bereicherungsverbotes im Schadensrecht sind auch im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung und der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges dem Geschädigten eingeräumte Großkundenrabatte zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |