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Die Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall bemisst sich nach der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, wobei der Geschädigte nicht zur Marktforschung nach dem preisgünstigsten Sachverständigen verpflichtet ist. Die BVSK-Befragung 2020 stellt eine taugliche Schätzgrundlage für die übliche Vergütung von Sachverständigenleistungen und deren Nebenkosten dar. Die Wertminderung steht dem Eigentümer des Fahrzeugs (hier: Leasinggeberin) zu. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |