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Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zur Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Verwaltungsbehörde darf dem Angeklagten vor Ablauf von 1 Jahr und 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |