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Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. d, Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen-bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1) und von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 56 der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (JI-Richtlinie, ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 89) zur Frage des Bestehens eines Anspruchs auf Ersatz des immateriellen Schadens wegen Verletzung der Auskunftspflicht hinsichtlich der Verarbeitung von personen-bezogenen Daten in einem gerichtlichen Bußgeldverfahren. (Leitsätze des Gerichts) |