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Eine Kommune haftet, wenn bei einer gebotenen Kontrolle der an einem Wirtschaftsweg stehenden Bäume Auffälligkeiten eines Baumes übersehen werden, die einen fachlich qualifizierten Baumprüfer zu zeitnahen weiteren Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen - im vorliegenden Fall zur Entnahme des Baumes - veranlasst hätten und wenn der Baum aufgrund der unterbliebenen Maßnahmen später auf den Wirtschaftsweg fällt und ein dort fahrendes Fahrzeug beschädigt. (Leitsätze des Gerichts) |