|
Wird ein Fahrzeug in einem vorgeschädigten Bereich erneut beschädigt und ist die Unfallursächlichkeit der geltend gemachten Schäden streitig, muss der Geschädigte darlegen und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen ist. Dies erfordert den Ausschluss, dass der aktuell geltend gemachte Schaden bereits durch den Vorschaden entstanden war, sowie die Darlegung von Art und Umfang der Vorschäden und deren fachgerechter Beseitigung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |