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Das Landgericht Duisburg wies die Klage auf Erstattung von Kosten zur Mangelbeseitigung und Befreiung von Sachverständigen- und Anwaltskosten ab. Die Entscheidung befasst sich mit den Umständen eines Gebrauchtwagenkaufs, bei dem eine Probefahrt verweigert wurde, sowie mit Fragen der Aktivlegitimation des Klägers und der wirksamen Abtretung von Ansprüchen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |